Franchiseverband bietet Checkliste: Was verändert sich mit dem Bundesdatenschutzgesetz?
Bereits seit Monaten beschäftigt sich der Deutsche Franchiseverband (DFV) mit dem im Mai in Kraft tretenden neuen Bundesdatenschutzgesetz. Worauf sich Franchisesysteme einstellen müssen, war Thema intensiver Diskussionen in den zahlreichen Round Tables, Ausschüssen und Fokusgruppen.
Jetzt, schreibt der Verband in seinem Internetblog, wurde eine Checkliste zum Thema entwickelt, die sich aus den immer wieder aufgeworfenen Fragen ergab.
- 1. Benötigt das Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
- 2. Ist ein Verarbeitungstätigkeitenverzeichnis zu erstellen?
- 3. Ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorzunehmen?
- 4. Ist im Unternehmen die IT-Sicherheit gewährleistet?
- 5. Bestehen Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern?
- 6. Wurden Informationspflichten (z.B. die Datenschutzerklärung auf der Internetseite) aktualisiert?
- 7. Wurden die Vertragsvorlagen (einschließlich AllgemeinenGeschäftsbedingungen) aktualisiert?
- 8. Werden regelmäßige Datenschutz-Schulungen durchgeführt?
- 9. Gibt es Regeln zur privaten Nutzung von E-Mail, Internet und Smartphone?
- 10. Königsregel: Informiert bleiben und Datenschutz bei jeder Geschäftsentscheidung berücksichtigen.
Diese zehn Punkte werdem besprochen in der „Top Ten der „To do’s“ für Franchisesysteme, die auch ab dem 25. Mai 2018 datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite sein wollen. Die Checkliste steht exklusiv den DFV-Mitgliedern zur Verfügung.
Kontakt: Arne Dähn (DFV) unter daehn@franchiseverband.com
Am 7. November 2018 findet bei der BackWerk Management GmbH in Essen ein Round Table zum Thema „Das neue Datenschutzgesetz – Praxiserfahrungsaustausch fünf Monaten nach Inkrafttreten“ statt. Aus diesem Treffen heraus sollen Leitlinien für Franchisesysteme im Umgang mit dem Datenschutz entwickelt werden.