Franchise-Verband diskutiert mit Experten und Rechtsanwälten intensivere Vernetzungen
Assoziierte Experten des Deutschen Franchise-Verbandes (DFV) – Franchise-Berater und Rechtsanwälte, die sich auf das Fachgebiet Franchising spezialisiert – trafen sich jetzt zum ersten Round-table. Bei dem Erfahrungsaustausch ging es unter anderem um eine Zertifizierung für Berater und die Unterstützung von jungen Franchisegebern.
Diskutiert wurden nach einer Mitteilung des DFV in seinem Internetblog, wie jüngere und kleinere Franchisegeber noch besser im Aufbau unterstützt werden können. Schließlich seien viele Franchisegeber sind in der Anfangsphase unterkapitalisiert und benötigen mithin Finanzierungen. In der Öffentlichkeit sollte stärker über die Gesamtkosten zur Aufbau eines Systems informiert werden.
Transparenz als Tugend
Gerade jungen Franchisegebern muss laut DFV „stärker vermittelt werden, dass ihre Systeme Risikogemeinschaften darstellen“. Den ersten Franchisenehmern gegenüber muss dies besonders und bereits in den Vorgesprächen hervorgehoben werden.
Die Schaffung einer größeren Transparenz in Franchisesystemen sowie Vermeidung von Konflikten sei eine andere Aufgabe: Sehr häufig ist mangelnde Kommunikation Grund für Auseinandersetzungen innerhalb der Systeme. Gerade Franchisezentralen sind aufgefordert, hier proaktiv-transparent vorzugehen.
Stärkere Vernetzung angestrebt
Hauptbestandteil weiterer Diskussionen war zudem die Einführung eines Zertifizierungsprozesses für Berater selbst. Der DFV hat einen Beraterkodex verabschiedet, der allerdings noch mit Inhalt gefüllt werden müsse. Als Teil der Qualitätsgemeinschaft DFV – Franchisegeber-Mitglieder werden regelmäßig auf den Prüfstand gestellt – wird dieser Schritt als Wettbewerbsvorteil gegenüber ungebundenen Beratern angesehen.
Zudem wurde vereinbart, dass sich die Experten- und Berater-Community innerhalb des DFV noch stärker vernetzt. Gerade an dieser Stelle sei wertvolles Know-how vorhanden, das auch von Verbandsseite in Zukunft über entsprechende Kanäle einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll.