Eigenverbrauchmkann teuer werden: Ohne gesonderte Aufzeichnung sind Pauschbeträge anzusetzen

igenda FACHMAGAZIN
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Wer eine Gaststätte, Bäckerei oder Fleischerei betreibt, entnimmt in der Regel Waren für den Privatgebrauch. Das ist erlaubt, muss jedoch als Betriebseinnahme erfasst werden, da die Privat-entnahmen den betrieblichen Gewinn nicht mindern dürfen. Vielen Unternehmern ist es jedoch zu aufwendig, alle Warenentnahmen gesondert aufzuzeichnen. Dann sind die jährlich vom Finanzministerium herausgegebenen Pauschbeträge anzuwenden. Dabei wird unterschieden zwischen Entnahmen, die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen und Entnahmen, die mit 19 % zu versteuern sind. Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person, für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ist die Hälfte anzusetzen. Nur für Kleinkinder bis zum Alter von zwei Jahren ist nichts anzusetzen. Die Pauschbeträge sollen der Vereinfachung dienen und einzelne Aufzeichnungen ersparen. Doch das kann steuerlich teuer werden. Die Pauschbeträge sind nämlich selbst dann in vollem Umfang anzusetzen, wenn z. B. der Gastronom und seine Familie in der Gaststätte gar kein warmes Mittagessen zu sich genommen haben. Auch wegen individueller Ess- und Einkaufsgewohnheiten oder bei Krankheit und Urlaub sind keine Zu- und Abschläge zugelassen. Private Einkäufe, die getrennt von den betrieblichen Einkäufen getätigt werden, erkennt der Fiskus nur bei lückenloser Aufzeichnung und Aufbewahrung aller Belege an. Doch dieser Nachweis ist in der Regel nicht möglich und Ärger mit dem Finanzamt vorprogrammiert.

TIPP

Da meist ohnehin die Pauschbeträge für den Eigenverbrauch angesetzt werden müssen, kann es für Gastronomen, Bäcker, Fleischer und Konditoren sinnvoll sein, alle branchenspezifischen Lebensmitteleinkäufe über das Unternehmen zu tätigen. Die Einkäufe sind dann in vollem Umfang Betriebsausgaben und die Vorsteuer kann geltend gemacht werden. Die privaten Warenentnahmen sind umsatzsteuerpflichtig und werden in Höhe der jeweiligen Pauschbeträge dem Gewinn hinzugerechnet.